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Arbeiten im Ausland

Hier bekommst du Informationen über das Arbeiten im Ausland.

Deutschland

Inhalt:
  • Aufenthalts-/ Arbeitsgenehmigung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitsmarkt
  • Lebensstandard
  • Wohnungssuche
  • Nützliche Links

Aufenthalts-/ Arbeitsgenehmigung

Bürger aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur mit einer Arbeitsgenehmigung ausüben.

Ausgenommen von der Arbeitsgenehmigungspflicht sind die Staatsangehörigen einiger Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Hierzu zählen die folgenden Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Aufgrund von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen Staatsangehörige der folgenden EU-Mitgliedsstaaten auch nach dem EU-Beitritt der Arbeitsgenehmigungspflicht: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.
Nach den deutschen ausländerrechtlichen Vorschriften bedürfen Ausländer, die eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ausüben wollen, außerdem ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung.


Die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sowie der Schweiz können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise in Deutschland einholen. Das gleiche gilt für die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.

Sozialversicherung

Bereits 1883 wurde im wilhelminischen Kaiserreich die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Ein Jahr später folgte die gesetzliche Unfallversicherung und 1891 die gesetzliche Rentenversicherung, 1927 kam die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung hinzu. Wer keine oder unzureichende Bezüge aus diesen Sozialversicherungen erhält, aber bedürftig ist, kann Sozialhilfe beantragen. Ergänzend zu diesen Pflichtversicherungen besteht die Möglichkeit der Vorsorge mit freiwilligen Privatversicherungen.

Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung, oft auch als Sozialabgaben bezeichnet, beläuft sich derzeit auf ca. 46 % des Bruttolohns bis zu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen. Die Abgabenquote des Versicherten (in unserer Berechnung ein Single) betrug im Jahr 2008 in der Regel ungefähr 19,0 % des Bruttoentgelts. Dazu kamen Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag.

Arbeitsmarkt

Die Beschäftigungsquote liegt in Deutschland mit 69,4 % über dem EU-Durchschnitt. Nach wie vor ist aber der Bedarf an spezialisierten Fachkräften besonders hoch.
Akuter Notstand herrscht weiterhin auch auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt. In der Gastronomie werden aktuell 16.000 Restaurant-/ und Hotelfachleute sowie 11.000 Köche gesucht.

Lebensstandard

Während der letzten fünfzig Jahre hat sich der Lebensstandard in Deutschland kontinuierlich erhöht.

Das medizinische Versorgungssystem, das Bildungssystem und auch die soziale Absicherung (bestehend aus den oben erwähnten fünf Säulen: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung etc.) sind in Deutschland sehr gut organisiert.
Die Lebenshaltungskosten sind im EU Vergleich recht hoch. Die Kosten für Strom, Benzin, Gas und auch Heizöl zum Beispiel liegen etwas höher als in vielen anderen EU-Ländern. Auf der anderen Seite sind die Preise für die Dinge des täglichen Bedarfs wie Haushaltsbedarf, Schreibwaren, Zeitungen usw. eher niedrig. Insbesondere die Lebensmittelpreise sind in Deutschland wesentlich geringer als in den meisten anderen EU-Ländern, dafür sorgt die Vielzahl von kleinen Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten.

Wohnungssuche

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Wohnung, egal ob möbliert oder unmöbliert, zu suchen; vermutlich wird sich die Vorgehensweise nur unwesentlich von der unterscheiden, die Sie aus Ihrer Heimat kennen.

In den Städten wohnt man überwiegend zur Miete, auf dem Land überwiegend im Wohneigentum. Es wird dringend empfohlen, nicht nach Deutschland zu reisen, bevor man nicht geklärt hat, wo man wohnt!

Neben der Nutzung von privaten Kontakten und Beziehungen über Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner finden Sie folgend die Aufzählung der wichtigsten Möglichkeiten, eine Unterkunft zu finden; diese gelten teilweise auch als Hinweise für den Erwerb einer Wohnung, eines Apartments oder eines Hauses. Häufig ist der künftige Arbeitgeber auch bei der Wohnungssuche behilflich und/oder kann Ihnen eine Firmenwohnung anbieten. Tipp: Wohnen auf Zeit, um dann vor Ort und in Ruhe zu suchen.

Freier Wohnraum wird vom Eigentümer, vom Wohnungsmakler oder durch gemeinnützige Bauvereinigungen und Genossenschaften durch Anzeigen in der lokalen, regionalen aber auch der überregionalen Presse angeboten. Die Vermietungsmärkte befinden sich meistens in den Samstag- oder auch den Mittwochsausgaben; dies kann je nach Verlag unterschiedlich sein. Selbst können Sie auch eine Suchanzeige schalten.

Der angenehmste, aber mit Sicherheit auch der teuerste Weg zum Anmieten einer Unterkunft ist die Beauftragung eines Wohnungsmaklers. Wohnungsvermittler suchen entsprechend Ihren Wünschen die Unterkunft und erhalten im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision in Höhe der doppelten Monatsmiete. Vorauszahlungen sollten diesen Vermittlern nicht zugesagt werden. Unterkünfte werden auch im Internet inseriert. Privatpersonen, die Presse, Vermietungsgesellschaften, Organisationen und Verbände, aber auch Immobilienmakler bieten Unterkünfte zum Mieten. Suchmaschinen unterstützen Sie beim Auffinden der entsprechenden Homepage.

In zahlreichen großen deutschen Städten sind Mitwohnzentralen eingerichtet. Meist gegen Zahlung einer geringen Gebühr wird Ihnen eine Mitwohngelegenheit vermittelt. Sie erreichen Ihre ortsansässige Mitwohnzentrale bundesweit unter der Telefon-Ortsvorwahl und dann der Service-Nummer 19430 oder im Internet unter www.mitwohnzentrale.de; hier erhalten Sie neben Vermietungsangeboten auch Tipps für Mieter, Vermittlungsformulare, Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Städteübersicht.

(Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.)

Nützliche Links

Studieren in Deutschland

Das Portal der Europäischen Union

Auswärtiges Amt

Gastronomiejobs in Deutschland