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Arbeiten im Ausland

Hier bekommst du Informationen über das Arbeiten im Ausland.

Frankreich

Inhalt:
  • Allgemeine Informationen
  • Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitsmarkt
  • Lebensstandard
  • Wohnungssuche
  • Nützliche Links

Allgemeine Informationen

Frankreich: Bevölkerung 63,6 Mio., Fläche 547.026 qkm (ohne Übersee-Departements) - Land der Revolution, Land der Schlösser und Burgen, Land Ludwigs des XIV, Kernland Europas, geliebt wegen seiner kulinarischen und geistigen Genüsse, hat für seine Bewohner und Besucher viel zu bieten. Kilometerlange Küstenregionen an zwei Meeren, den höchsten Berggipfel Europas, prächtige Wälder, moderne Städte und Industrieregionen genauso wie pittoreske malerische Orte. Reich an Geschichte und Tradition ist Frankreich Hauptreiseland für viele Europäer.

Das größte französische Ballungsgebiet ist das Industriegebiet des Pariser Beckens. Mit 11,5 Millionen Einwohnern besteht hier eine Bevölkerungsdichte von über 8.000 Menschen pro qkm. In ländlichen Gebieten dagegen findet man im Schnitt nur 50 und weniger Einwohner pro qkm. Mehr Platz gibt es im Sommer: Etwa 80 % der Bewohner des Pariser Beckens fahren dann in die Ferien, die meisten von ihnen an die französische Küste. Im Ausland machen nur verhältnismäßig wenig Franzosen Urlaub.

Das französische Staatsoberhaupt ist der Präsident der Republik, Nicolas Sarkozy (seit 2007). Neben Französisch sind die regionalen Sprachen Elsässisch, Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Okzitanisch und Korsisch ebenfalls in Gebrauch.

Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung

Personen aus den EU-Staaten im Besitz eines Personalausweises oder eines Passes ihres Heimatlandes sind bei der Einreise nach Frankreich zum Zwecke der Arbeitsaufnahme vom Visazwang befreit. Erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten müssen sie und ihre Familienangehörigen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, die auf Antrag erteilt wird.
Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde gestellt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge dauert etwa zwei Monate. Die carte de séjour (Aufenthaltsgenehmigung) ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, ist aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt.
Staatsangehörige der neuen EU-Länder müssen vorerst noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um eine Arbeit aufnehmen zu können.

Angehörige anderer Länder müssen ebenfalls im Vorfeld bei der französischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ihres Landes ein Visum beantragen, um in Frankreich arbeiten zu können.

Sozialversicherung

Bürger aus EU-Mitgliedstaaten sind in Frankreich im Allgemeinen durch die Sozialversicherung ihres eigenen Landes abgesichert. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegen, müssen sie sich bei der Sozialversicherung (Sécurité Sociale) registrieren lassen.

Bürger aus Staaten außerhalb der EU müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, um die französische Sozialversicherung in Anspruch nehmen zu können.
In Frankreich gibt es mehrere Pflichtversicherungssysteme:

- das allgemeine Versicherungssystem für Arbeitnehmer, das ca. 80 % der Bevölkerung abdeckt;
- das Sozialversicherungssystem für Selbständige, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind;
- das Sozialversicherungssystem für in der Landwirtschaft tätige Personen;
- spezielle Sozialversicherungssysteme für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Hauspersonal usw.

Das allgemeine Sozialversicherungssystem deckt Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitsunfälle, Invalidität, Alter, Verwitwung, Tod, Familienleistungen, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab.
Wenn Sie in Frankreich eine Arbeit aufnehmen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der URSSAF (Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocation Familiales - Verband für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge und Familienleistungen) an. Diese Organisation verwaltet die verschiedenen Sozialversicherungssysteme und die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach dem Lohn/Gehalt berechnet und von diesem abgezogen. Die Beiträge werden in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und Ihre elektronische Krankenversicherungskarte (carte Vitale). Stellen Sie fest, welche lokale Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie, CPAM) für Ihren Wohnort zuständig und Ihr Ansprechpartner in allen Sozialversicherungsfragen ist.

Arbeitsmarkt

Frankreich ist neben Deutschland das wichtigste Industrieland Europas. Es verfügt über eine breit aufgestellte, modern ausgerichtete Volkswirtschaft, die trotz der derzeitigen Wachstums- und Exportschwäche grundsätzlich über eine robuste Struktur verfügt.

Die Arbeitslosigkeit war in den letzten Jahren etwas rückläufig.

Einen hohen Personalbedarf vermelden vorwiegend die großen Unternehmen (über 100 Mitarbeiter) sowie die Branchen Handel, Baugewerbe, Metallurgie, Holzindustrie und Dienstleistungen. Das Hotel- und Gaststättengewerbe sucht zum Beispiel stets Hotelfachleute, Köche sowie Sport- und Freizeitanimateure aus dem Ausland.

Lebensstandard

Der Lebensstandard in Frankreich ist hoch. Gesundheits- und Sozialwesen sind umfassend ausgebaut. Für Kinder von sechs bis 16 Jahren besteht Schulpflicht. Eine Besonderheit bei den weiterführenden Schulen sind die so genannten "grandes écoles", Eliteschulen, in denen gezielt der Führungsnachwuchs für Staat und Wirtschaft ausgebildet wird. Die älteste Universität des Landes ist die Pariser Sorbonne, die 1257 gegründet wurde.

Der Franzose an sich weiß zu genießen, was sich z.B. in den Essensgewohnheiten widerspiegelt: Die Hauptmahlzeiten werden in Frankreich zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 19.30 und 21.00 Uhr eingenommen. Täglich gibt es zwei warme Mahlzeiten, wobei diese aus mehreren Gängen bestehen. Zu den Hauptmahlzeiten wird gerne Wein getrunken.

Wohnungssuche

Die gängigste Methode, eine Wohnung zu finden, ist die Suche über Immobilienmakler, die es fast in jeder Stadt gibt. Die Makler fungieren als Vermittler zwischen dem Mieter (locataire) und dem Vermieter (propriétaire). In der Regel zahlt der Mieter die Maklergebühren. Mietet man eine Wohnung direkt beim Vermieter an, spart man zwar die Maklergebühren, muss dafür aber alle erforderlichen Formalitäten selbst erledigen.
Viele regionale und überregionale Zeitungen haben einen Immobilienteil (immobilier). Daneben gibt es auch spezielle Zeitungen für den Wohnungsmarkt, wie z.B. De Particulier à Particulier und FUSAC. Bei Anzeigen, die von Privatpersonen (particuliers) geschaltet werden, nimmt der Mieter direkt Kontakt zum Vermieter auf. Sucht man über die Zeitung, beschafft man sich am besten morgens sofort nach Erscheinen ein Exemplar, damit man sich umgehend mit den Vermietern in Verbindung setzen kann.

(Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.)

Nützliche Links

Länder-Lexikon

Auswärtiges Amt

Gastronomiejobs in Frankreich