Stichwortsuche
Hier bekommst du Informationen über das Arbeiten im Ausland.
Ländername: Königreich Spanien/Reino de España Hauptstadt: Madrid: 3,27 Millionen Einwohner
Landesfläche: 505.990 qkm
Landessprachen: Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Baskenland, Galicien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang.
Klima: Madrid: Hochlandklima (kastilische Meseta, 680 Meter ü.M.): trocken, kalte Winter, heiße Sommer (bis 40°C); Küste: Mittelmeer- bzw. Atlantikklima
Lage: 36 bis 43,5 Grad nördliche Breite; 9 Grad westliche bis 3 Grad östliche Länge (Iberische Halbinsel; ohne Balearen, Kanaren, Ceuta und Melilla)
Bevölkerung: Religion: Römisch-katholisch (über 90 %)
Regierungsform: Parlamentarische Erbmonarchie
Für europäische Staatsangehörige ist die Einreise mit einem (vorläufigen) Reisepass oder Personalausweis ohne Probleme möglich. Generell ist Spanien Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können von den staatlichen Regelungen abweichen.
Kinder und/oder Jugendlichen ist die Einreise ebenfalls mit gültigen Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass problemlos möglich. Für Kinder unter 16 Jahren gilt die Regelung, dass ein bereits vorhandener Eintrag im Reisepass eines Elternteils ebenfalls akzeptiert wird.
Die spanische Volkswirtschaft, mit einem durchschnittlichen BIP von 1,1 Billionen Euro, inzwischen die achtgrößte Volkswirtschaft der Welt, erlebte durch die globale Wirtschaftskrise einen Einbruch, der sich seitdem zur tiefsten Krise der jüngeren Vergangenheit ausweitete.
Der Wohnungsbau, der zu Spitzenzeiten jährliche Wachstumsraten im zweistelligen Bereich aufwies, ist nach dem Platzen der Immobilienblase in einigen Regionen um bis zu 70 %eingebrochen. Besonders betroffen ist auch der Automobilsektor. Der Abschwung hat erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung:
Die Arbeitslosigkeit, die 2007 auf 8,2 % zurückgegangen war hat sich heute auf 18,2 % (4 Mio. Arbeitslose) erhöht; für die Zukunft rechnet die EU-Kommission mit einem Anstieg auf 20,5 %. Die Inflationsrate erreichte mit 2,8 % über dem EU-Durchschnitt einen Spitzenwert. Seither bildete sie sich aber zurück und erreichte im Jahresdurchschnitt einen Wert von 1,4 %.
Spanien ist ein an historischen Kulturschätzen ausgesprochen reiches Land. Von steinzeitlichen Höhlenmalereien über Zeugnisse der keltischen, phönizischen und römischen Epoche, der maurischen Periode und dem Mittelalter bis zu den Kunstschätzen der Neuzeit sind alle Elemente vorhanden, die das Land zu einem Anziehungspunkt für den kulturhistorisch interessierten Besucher machen.
Im spanischen Schulsystem ist die Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr verankert. Die Kompetenzen in diesem Bereich sind seit dem Beginn der 80er Jahre ganz überwiegend auf die Autonomen Gemeinschaften (vergleichbar unseren Bundesländern) übergeleitet worden.
Gemäß Hochschulrahmengesetz vom April 2007 erfolgt an den Hochschulen des Landes die sukzessive Umstellung auf Studiengänge, die sich an den Vorgaben zur Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes orientieren (Bologna-Kriterien).
Im System der Sozialversicherung sind alle Arbeitnehmer sowie diesen gleichgestellte Personen in Spanien pflichtversichert. Der Begriff des unselbstständig Beschäftigten im spanischen Sozialversicherungsrecht geht weit über den Begriff des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht hinaus und umfasst auch leitende Angestellte, die nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen zeitweilig oder unregelmäßig beschäftigte Personen, Heimarbeiter sowie andere Personengruppen wie z.B. den unselbstständigen Handelsvertreter, die durch gesetzliche Regelung den unselbstständig Beschäftigten gleichgestellt werden.
Nicht versicherungspflichtig sind im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigte Ehegatten, Eltern, Kinder und weitere Angehörige bis zum zweiten Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsgrad, wenn sie in dem Haushalt des Arbeitgebers wohnen und von ihm unterhalten werden.
Am besten starten Sie Ihre Suche schon vor der Einreise und planen einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen ein, den sie ausschließlich der Wohnungssuche vor Ort widmen. Falls Sie mit Ihrer Familie kommen, sollten Sie erwägen, diese erst nach Spanien nachzuholen, sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben. Falls Sie allein kommen, richten Sie sich zunächst auf einen längeren Aufenthalt im Hotel oder bei Freunden und Bekannten ein.
Natürlich kann Ihre Wohnungssuche nur dann erfolgreich sein, wenn Sie überhaupt wissen, was Sie genau suchen. Es lohnt sich also, die neue Stadt zunächst ein wenig kennen zu lernen, verschiedene Stadtviertel abzulaufen und sich mit den lokalen Transportmitteln vertraut zu machen.
(Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.)
Deutsche Handelskammer für Spanien