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Betriebliche Altersvorsorge

Wer sich im Alter finanziell nicht stark einschränken will, muss sparen. Denn die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern.

Arbeitnehmern bietet sich eine Alternative zur privaten Geldanlage, die sie in Betracht ziehen sollten: der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über ihre Firma. Das ist kostengünstig und wird steuerlich gefördert.

Seit Jahresbeginn haben Arbeitnehmer ein Recht auf "Gehaltsumwandlung". Sie können also selbst entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen, statt sie unmittelbar ausgezahlt zu bekommen. Das ging bisher auch schon, aber nur mit dem Einverständnis des Chefs.

Gehaltsumwandlung ist günstig für Arbeitnehmer. Gibt es noch einen freiwilligen Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, spricht sowieso alles für eine betriebliche statt oder zusätzlich zu einer privaten Geldanlage. Ein großer Vorteil dieser kollektiven Sparverträge sind Sonderkonditionen, die Branchen oder große Unternehmen mit Anbietern aushandeln.

Oft fallen dann zum Beispiel keine oder nur geringe Abschlusskosten an, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind niedriger als bei einem privaten Einzelvertrag. Beides steigert den Ertrag einer Geldanlage. Auch Arbeitgeber können profitieren.

Denn auf Altersvorsorgebeiträge werden oft keine Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fällig. Ein Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro zahlt beispielsweise 6.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, sein Arbeitgeber noch einmal die gleiche Summe. Würde der Mann 2.000 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, könnten beide Parteien jeweils 400 Euro sparen. Bedauerlicherweise läuft die Sozialabgabenfreiheit Ende 2008 aus.