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Pensionsfond

Dieser besonders im angelsächsischen Raum sehr populäre Durchführungsweg ist bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) am 1. Januar 2002 neu hinzugekommen und daher noch nicht erprobt. Er ähnelt stark dem Durchführungsweg Pensionskasse, wobei die gesetzlichen Richtlinien die Anlage von bis zu 100 % in Wertpapieren zulassen.


Auch hier hat der Arbeitnehmer direkte Ansprüche gegen den Pensionsfonds. Die Konsequenz daraus ist die grundsätzliche Steuerpflicht der Beiträge des Arbeitnehmers. Auch die über den Durchführungsweg Pensionsfonds umgewandelten Entgeltteile sind vom Arbeitgeber über den staatlich kontrollierten PSV in Köln abzusichern.

Für den Arbeitnehmer ist das umgewandelte Entgelt grundsätzlich steuerpflichtig, wobei Beiträge bis zu 4% der BBG steuer- und bis 2008 auch sozialabgabenfrei sind.