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Pensionskasse

Bei einer betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, die im Versorgungsfall aber nicht von ihm, sondern von einer Pensionskasse erbracht werden.

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die der strengen Aufsicht des BAFin unterliegen. Sie gewähren auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch. Der Anspruch der Mitarbeiter auf Versorgungsleistungen richtet sich unmittelbar gegen die Pensionskasse und nicht gegen den Arbeitgeber.