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Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge als dritte Säule der Einkommenssicherung im Alter ist freiwillig. Ihre Bedeutung hängt unter anderem von dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und von den Leistungen aus betrieblichen Versorgungssystemen ab. Bisher wurde im Rahmen der gesetzlichen Versorgung ein Rentenniveau von etwa 70 Prozent des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts angestrebt. Dieses Niveau galt als hinreichende Lebensstandardsicherung.

Allerdings wird das so genannte Standardrentenniveau kaum erreicht. Es ergibt sich aus der fiktiven Rente eines Versicherten, der über 45 Jahre Beiträge jeweils in Höhe des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts abgeführt hat. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder unterdurchschnittlichen Verdiensten liegen die durchschnittlichen Renten deutlich unter dem Standardrentenniveau. Westdeutsche Männer erreichten im Jahr 2000 gerade 60 Prozent, bei den Frauen wurde trotz steigender Erwerbsbeteiligung kaum ein Drittel der Durchschnittsverdienste erzielt. Und die demographische Entwicklung wird weitere Absenkungen des gesetzlichen Rentenniveaus notwendig machen.

Mit dem Altersvermögensgesetz werden bis 2008 staatliche Anreize zur privaten Altersvorsorge gesetzt. Die Leistungen aus kapitalgedeckten Systemen sollen gestärkt werden, weil diese Vorsorgeform von der demographischen Entwicklung unabhängig ist. Damit macht die Regierung deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung keine Lebensstandardsicherung betreiben kann.