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Berufsbekleidung

Um Lohnnebenkosten einzusparen, können Sie Ihren Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Das heißt, diese Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen, ohne das zusätzlich Kosten entstehen und ohne das Ihrem Arbeitnehmer davon Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden.

So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Stellung und Übereignung von typischer Berufskleidung übernehmen. Unter Umständen ist auch eine Barablösung für die von Mitarbeitern selbst gezahlte Berufskleidung möglich.