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Lohnsteuerkarte

Lohnsteuerkarten werden unentgeltlich bei den Gemeinden (Einwohnermeldeamt) nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte enthält Angaben zur Gemeinde, dem zuständigen Finanzamt und Meldedaten der beantragenden Person. Diese umfassen neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum die Angabe der Steuerklasse, die Zahl der Kinder und die Religionszugehörigkeit. Bei einer Tätigkeitsaufnahme ist die Karte beim Arbeitgeber zu hinterlegen.

Beim Lohnsteuerabzug ist der Arbeitgeber an die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte gebunden. Der Lohnsteuerabzug richtet sich nach der Steuerklasse, der Zahl der Kinder und der Religionszugehörigkeit. Auch beim Finanzamt beantragte Lohnsteuerfreibeträge werden in der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte sämtliche Leistungen aus dem Dienstverhältnis, auch so genannte "Lohnersatzleistungen". Diese Lohnsteuerbescheinigung bildet nach Jahresschluss eine wichtige Grundlage bei der Einkommenbesteuerung.

Im Zuge einer elektronischen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt wird an einem Ersatz für die Lohnsteuerkarte gearbeitet.