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Geburtsbeihilfe

Zur Geburt eines Kindes kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Beihilfe zahlen. Die Zuwendung kann in Geld oder in Geldeswert (Sachwerten) gezahlt werden. Die Geburtsbeihilfe beträgt 315 Euro pro Kind. Dieser Betrag stellte bis Ende 2005 einen Freibetrag dar, der bis zu dieser Höhe steuerfrei blieb. Seit dem 01.01.2006 sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer anlässlich der Geburt seiner Kinder erhält, steuer- und beitragspflichtig.