Berufsausbildungsbeihilfe – Fallschirm für den finanziellen Absturz während der Ausbildung

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Die Spannung steigt… Nur noch wenige Wochen, dann startest du mit deiner Ausbildung in das Berufsleben. Deine Gefühle sind eine Achterbahnfahrt aus freudiger Erwartung über die bevorstehende Lehrzeit, aber auch aus Angst, was dich erwarten wird. Besonders finanzielle Aspekte spielen dabei häufig eine wichtige Rolle. Plötzlich soll man von heute auf morgen erwachsen und Herr seiner Finanzen sein. Dann kommt auch noch die erste eigene Wohnung hinzu, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Du weißt nicht mehr, wo dir der Kopf steht! Immer wieder diese quälende Frage: „Werde ich das alles alleine schaffen?“ Hohe Mietpreise, die deutlich über dem Azubigehalt liegen, können dann schon mal nervöses Bauchkribbeln bereiten. Jeder Gang zur Bank wird zur Qual. Zu groß ist die Angst vor den roten Zahlen auf dem Konto. Doch das ist noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Denn es gibt eine Lösung, die den finanziellen Absturz einschränkt – die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB).

BAB – Was ist das denn?

Wer BAB erhält, wird während seiner Berufsausbildung finanziell von Seiten der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Ein ganz großer Vorteil ist, dass du diese Unterstützung nicht zurückzahlen brauchst. Klar! Behördengänge sind lästig und nicht gerade das, was man sich unter einer netten Freizeitgestaltung in den Ferien vorstellt. Dennoch sollte jeder, der eine Ausbildung beginnt, unbedingt prüfen, ob womöglich Anspruch auf BAB besteht. Wenn deine Oma dir Geld schenkt, würdest du es doch auch nicht ablehnen, oder? Klar, ist das einfacher als ein Behördengang, dennoch solltest du dir gut überlegen, ob du dir diese Finanzspritze entgehen lassen möchtest. Sie verschafft dir eine finanzielle Basis mit der du die roten Zahlen auf dem Konto wieder in Richtung grünes Licht bewegen kannst. Allerdings erhält nicht jeder Anspruch auf BAB. Die Bundesagentur für Arbeit ist nur bereit zu zahlen, wenn sie gewisse Voraussetzungen als erfüllt anerkennt. Sei dir bewusst, dass dir auch mit der Unterstützung durch die Berufsausbildungsbeihilfe kein sonderlich großes Vermögen zur Verfügung gestellt wird. Ausgiebigen Shoppingtouren kannst du Adièu sagen. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet einen Bedarf aus, der sehr knapp kalkuliert ist. BAB soll lediglich dazu dienen, deine Existenz während der Ausbildung aufrecht zu erhalten und dir helfen, diese zu finanzieren.

Welche Kriterien muss ich erfüllen?

Um einen Anspruch auf BAB zu erhalten, musst du eine ganze Menge von Fragen über dich ergehen lassen. Verständlich, dass du vor dieser Art von Kreuzverhör erst einmal zurückschreckst. Aber damit bist du nicht allein. Zunächst solltest du folgende Checkliste durchgehen, bevor du dich umsonst mit dem Ausfüllen eines Antrages herumschlägst:

1. Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf

Wichtig ist, dass du einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernst. Du bist dir nicht sicher, ob dein zukünftiger Arbeitsplatz dieses Kriterium erfüllt? Nicht verzagen, sondern das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fragen. Unter folgendem Link veröffentlicht das BIBB Kurzbeschreibungen zu verschiedenen Ausbildungsberufen http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofile-start.htm. Weiterhin ist es erforderlich, dass du bereits den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Außerdem solltest du wissen, dass ausschließlich deine erste Lehre gefördert wird. Nach der ersten Ausbildung hast du gemerkt, dass der Job nicht das richtige für dich war und hast eine erneute Ausbildung in einer anderen Branche angefangen? In diesem Fall wirst du mit deinem Antrag auf BAB eher scheitern. Anders sieht es aus, wenn du deine Ausbildung abbrichst und fristlos kündigst, weil du einen triftigen Grund dazu hattest. In einem solchen Fall kannst du bei Aufnahme einer erneuten Ausbildung weiterhin BAB bekommen.

2. Geringfügiges Einkommen der Eltern

Deine Eltern müssen über ein geringes Einkommen verfügen, sodass sie nicht in der Lage sind dich während deiner Ausbildung insoweit finanziell zu unterstützen, dass du deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest. Die Berufsausbildungsbeihilfe deckt dabei nur den Teil ab, den deine Eltern nicht aus eigenen Vermögensverhältnissen aufbringen können. Bei der Berechnung wird dein eigenes Einkommen und das deiner Eltern angerechnet. Falls du verheiratet sein solltest, wird auch das Gehalt deines Ehepartners eingerechnet. Sollte dein Azubigehalt beispielsweise ausreichen, um deinen eigenen Bedarf zu decken, wird das Einkommen der Eltern gar nicht mehr in Betracht gezogen. In diesem Fall hast du auch keinen Anspruch auf BAB.

3. Wohnsitz nicht bei den Eltern

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat sollte, um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, über eine eigene Wohnung verfügen. Du bist noch nicht volljährig? Um trotzdem BAB zu erhalten, hast du als Minderjähriger nachzuweisen,  dass du während deiner Ausbildung nicht mehr im „Hotel Mama“ wohnen bleiben kannst. Dieses Kriterium erfüllst du, wenn dein Umzug durch eine weite Entfernung des Elternhauses zum Ausbildungsunternehmen bedingt ist. Aus diesem Grund entscheiden sich viele angehende Azubis mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages gleichzeitig für das Abenteuer der ersten eigenen Wohnung.  Endlich Freiheit. Keine Eltern, die dir den lieben langen Tag vorschreiben was du zu tun hast.  Vorbei sind die Zeiten, in denen man die Füße unter Mamas und Papas Tisch gestellt hat. Jetzt heißt es: Eigenverantwortung übernehmen. Weitere Gründe, warum du als Minderjähriger nach Auffassung der Arbeitsagentur möglicherweise nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, sind folgende:

  • Du hast ein Kind
  • Du bist verheiratet
  • Du kannst aus schwierigen sozialen Verhältnissen nicht mehr zu Hause wohnen

Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich bis zu einem Maximalbetrag von 224 Euro an deinen Mietzahlungen.

4. Deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn du im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit bist, kannst du problemlos BAB beantragen. Aber auch Ausländern ist die finanzielle Unterstützung nicht vollkommen verwehrt. Wenn du Azubi aus einem Land der europäischen Union bist, steht dir ebenfalls ein Anspruch auf BAB zu.

Wann und in welcher Höhe wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?

BAB wird monatlich von der Bundesagentur für Arbeit auf dein Konto gezahlt. Wie hoch die Berufsbildungsbeihilfe ausfällt, kommt auf die Person an. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet für deinen individuellen Fall einen Bedarf aus. Dieser setzt sich aus Lebensunterhalt, Miete, Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Kinderbetreuungskosten und Fernunterrichtsgebühren zusammen. Darauf werden das eigene Gehalt, das deines möglicherweise vorhandenen Ehepartners und das deiner Eltern angerechnet. Hierbei werden auch gewisse Freibeträge (Freibetrag für Ausbildungsvergütung, Freibetrag für das Einkommen der Eltern, pauschaler Freibetrag) abgezogen, bevor es an die Anrechnung geht. BAB wird grundsätzlich über die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt, wenn die Voraussetzungen sich nicht verändern.

Falls du interessiert bist und prüfen möchtest, wie hoch dein Anspruch auf BAB sein könnte, kannst du dies über den BAB Rechner der Bundesagentur für Arbeit herausfinden.

http://www.babrechner.arbeitsagentur.de

Solltest du bereits von einer anderen Behörde während deiner Ausbildung unterstützt werden, erhältst du keine Berufsausbildungsbeihilfe.

Wie kann ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Juhu! Die Prüfung der oben genannten Checkliste hat ergeben, dass du BAB empfangen kannst. Wie geht es nun weiter? Im Folgenden solltest du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, in deren Bezirk sich dein Wohnsitz befindet. Du kannst den Antrag leider nicht online abrufen. Für dich besteht die Möglichkeit, einfach persönlich bei der Arbeitsagentur vorbei zukommen und den Antrag abzuholen oder auch telefonisch um eine Zusendung zu bitten.

Deinen Antrag solltest du zwingend durch folgende Unterlagen ergänzen:

–          Ausbildungsvertrag unterschrieben und abgestempelt
–          Mietvertrag
–          Einkommensnachweis deiner Eltern
–          Nachweis über deine Geschwister
–          Personalausweis

Im Idealfall stellst du den Antrag schon vor Beginn deiner Ausbildungszeit. Wie soll das denn funktionieren? Der Mietvertrag liegt dir noch nicht vor? Erst vor einer Woche hast du die Zusage des Vermieters erhalten? Bloß nicht in Panik ausbrechen! Auch der Arbeitsagentur ist klar, dass du zum Antragszeitpunkt noch nicht alle Unterlagen beisammen haben wirst. Aber das macht nichts. Du kannst fehlende Dokumente jederzeit nachreichen. Selbstverständlich kannst du dich aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt dazu entscheiden, BAB zu beantragen. Allerdings solltest du beachten, dass dir erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Arbeitsagentur eingegangen ist, Anspruch gewährt wird. Deshalb suchst du am besten so schnell wie möglich nach der nächsten Arbeitsagentur in deiner Umgebung. Der Antrag selber setzt sich aus ca. 30 Seiten zusammen, der sowohl von dir als auch von deinen Eltern, deinem Arbeitgeber und dem Vermieter ausgefüllt werden muss. Damit sich deine Anfrage nicht zu einem Papierkrieg entwickelt, solltest du die Unterlagen nicht zwischen Tür und Angel ausfüllen, sondern dir ausreichend Zeit dafür nehmen.

Was wird im Antrag gefragt?

Es fängt ganz einfach an. Zuerst füllst du deine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Schulbildung, Berufstätigkeit usw.  aus.  Zu nachfolgenden Fragen wirst du ebenfalls Stellung nehmen müssen.

–          Fragen zur Ausbildung (Zeitraum, Ausbildungsvergütung….)
–          Fragen zu Kindern und zu den Eltern
–          Fragen zu Rentenansprüchen
–          Fragen zum Wohnort während der Ausbildung und zur Miete
–          Fragen zu den Fahrtkosten (Strecken zum Ausbildungsort, zur Berufsschule…..)

Zum Schluss solltest du deine Bankverbindung eintragen, auf die die BAB überwiesen werden soll. Dann fehlt nur noch deine Unterschrift  bzw. die Unterschrift deiner Eltern, falls du das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben solltest. Fertig ist der Antrag, den du dann bei der Arbeitsagentur abgeben kannst.

Tipps

Antragsformulare sind oft verwirrend aufgebaut und werfen bei den meisten Berufsanfängern viele Fragen auf. Lass dich davon nicht einschüchtern, sondern bleibe am Ball. Ganz wichtig: Lass dir nicht auf der Nase herumtanzen. Frage ruhig immer wieder nach, wenn du etwas nicht verstehst. Du kannst aber auch einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur vereinbaren, bevor du dir vor lauter Unklarheiten noch den Kopf zerbrichst. Die zuständigen Mitarbeiter sind gerne bereit, dir zu helfen. Falls es zu Komplikationen bezüglich deines Antrages kommt, solltest du dich nicht entmutigen lassen. Schrecke nicht davor zurück, dich durchzusetzen, falls man sich deinem Anliegen nicht annimmt. Aber Vorsicht: solche Wege wirklich nur dann einschlagen, wenn sie auch berechtigt sind und du einen gerechtfertigten Anlass dazu hast.

Viel Erfolg! 🙂

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