Eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Markterfolg des Unternehmens. Sie kann, je nach Vereinbarung, an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis anknüpfen. Mischformen sind nicht selten.
Die Gewinnbeteiligung ist zu unterscheiden von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung, die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht.
Eine Verlustbeteiligung hingegen ist sittenwidrig und damit auch nichtig!