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Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).

Verschiedene Leistungen sollen dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit der Lebensunterhalt so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestritten werden kann.

Mit dem neuen Gesetz ist der Grundsatz "Fördern und Fordern" verbunden. Ziel ist es, dass mit den angebotenen Fördermöglichkeiten die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitslosen verbessert und so gleichzeitig die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden können.

Ansprüche auf finanzielle Leistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II, hängen davon ab, ob eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten angenommen werden und somit gezeigt wird, dass sich um eine Integration in den Arbeitsmarkt aktiv bemüht wird.

(Bundesagentur für Arbeit, Stand 17.01.10)