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Direktzusage

Die bisher gebräuchlichste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersversorgung eingeräumt werden. Die Versorgung kann auch auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. leitende Angestellte) beschränkt werden.

Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen. Dem Arbeitgeber obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt.