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Entgelt

Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Aufwandsentschädigungen (z.B. Kilometergeld, Diäten) zählen nicht als Entgelt. Die Entlohnung kann nach dem Zeit-, Akkord- oder Prämienlohnsystem erfolgen oder aber in Form einer Gewinnbeteiligung.