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Job Ticket

Um Lohnnebenkosten einzusparen, können Sie Ihren Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Das heißt, diese Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen, ohne das zusätzlich Kosten entstehen und ohne das Ihrem Arbeitnehmer davon Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden.

So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernehmen. Auch die Erstattung der Kosten für eine Verbundfahrkarte (Jobticket) ist möglich. Aber: Es muss ein monatlicher Nachweis über den Erwerb des Tickets in der Lohnakte hinterlegt werden.