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Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil ist ein lohnsteuerlicher Begriff, der in den Fällen verwendet wird, in denen ein Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Sachwerten oder Dienstleistungen erhält. Mit geldwerter Vorteil wird der Geldbetrag bezeichnet, den der Arbeitnehmer zusätzlich ausgeben müsste, wenn er sich die Sache oder die Dienstleistung nach dem "üblichen Endpreis am Abgabeort" selbst beschaffen würde. Dieser Geldbetrag ist in der Regel als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen.

Zu den geldwerten Vorteilen gehören insbesondere:

  • Annehmlichkeiten,
  • Arbeitgeberdarlehen,
  • Belegschaftsrabatte,
  • Beiträge zu Direktversicherungen,
  • Computer,
  • Dienstwagen,
  • Gruppenunfallversicherung,
  • Kfz-Überlassung,
  • Incentive,
  • Mahlzeiten,
  • Nutzung von Telekommunikationsanlagen und
  • u.v.m.