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Insolvenzgeld

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses gleicht das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt aus.

Insolvenzgeld wird nur für den Lohn gezahlt, der aus den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aussteht. Wurde das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis beendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate.