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Bahncard

Um Lohnnebenkosten einzusparen, können Sie Ihren Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Das heißt, diese Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen, ohne das zusätzlich Kosten entstehen und ohne das Ihrem Arbeitnehmer davon Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden.

So kann der Arbeitgeber die komplette Gebühr der Bahncard für Mitarbeiter mit umfangreicher Reisetätigkeit übernehmen. Dies ist auch möglich, wenn die Bahncard ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.

Bei gemischter Nutzung der Bahncard (betrieblich und privat) muss die Ersparnis aus der Bahncardnutzung höher sein als die Bahncardgebühr.