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Gehaltsverzicht

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen freiwilligen Gehaltsverzicht der Arbeitnehmer, z.B. zur wirtschaftlichen Gesundung des Unternehmens (Sanierungsbeitrag), wird die Lohnsteuer nur auf die geminderten Bezüge erhoben. Der Sanierungsbeitrag kann deshalb nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bedenken Sie aber, dass Kürzungen oder Stundungen des Gehalts sich negativ auf die Höhe des Insolvenzgeldes auswirken. Außerdem kann es passieren, dass Sie bei Jobverlust weniger Arbeitslosengeld bekommen, da sich das Arbeitslosengeld nach Ihrer Gehaltshöhe berechnet.