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Gehaltsvorschuss

Vorschüsse sind Lohnzahlungen des Arbeitgebers für eine Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer erst noch erbringen muss. Der Vorschuss ist allerdings von einem Darlehen des Arbeitgebers zu unterscheiden. Gewährt der Arbeitgeber ein Arbeitnehmer-Darlehen, liegt nämlich keine Lohnzahlung vor.