0

Stichwortsuche

: https://www.hotelcareer.de/index.php?sei_id=435

 
: https://www.hotelcareer.de/index.php?sei_id=435
: https://www.hotelcareer.de/index.php?sei_id=435
: https://www.hotelcareer.de/index.php?sei_id=435

Minijob

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu
400 Euro beträgt. Ein Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein.

Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung ein.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.minijob-zentrale.de der Knappschaft-Bahn-See.

Auch als Arbeitsloser kann ein Minijob ausgeübt werden. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass jede Art von Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit gemeldet wird.

 

Für die Vermittlung von Kurzzeitjobs wird in ausgewählten Agenturen für Arbeit die Jobvermittlung entweder im Arbeitgeber-Service oder im Rahmen einer eigenen Organisationseinheit angeboten. Erkundigen Sie sich am besten vor Ort nach einer geringfügigen Beschäftigung.

 

Vorteile der Minijobs:

  • Der Arbeitgeber kann sich von Ihnen im Arbeitsalltag überzeugen.
  • Sie sammeln Referenzen, möglicherweise auch neue Qualifikationen und knüpfen neue Kontakte. Zudem erhalten Sie - gerade wenn es sich um einen Mini-Job in einer für Sie fremden Branche handelt - Einblicke in andere Berufe.

(Bundesagentur für Arbeit, Stand 21.08.09)