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Mutterschutzlohn

Können Sie während der Schwangerschaft aufgrund einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten, darf Ihnen dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen. Sie erhalten vom Arbeitgeber Mutterschutzlohn.

Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsbruttoverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Der Mutterschutzlohn ist daher mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vergleichbar. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Mutterschutzlohn (anstelle des Mutterschaftsgeldes) erhalten Sie auch, wenn Sie auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt ganz oder teilweise verzichten.